Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bescheinigt das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit einem Arbeitssuchenden das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. In dem Gutschein werden Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalt festgelegt und eine Förderzusage erteilt.
Der Arbeitssuchende kann einen zugelassenen Maßnahmenträger aussuchen und diesen dort einlösen.
Unser Coaching findet in einem Umfeld statt, das durch Respekt, Fairness, vereinbarte Regeln und klare Ziele definiert ist. Für uns zählt zum einen das Ergebnis, das den Kunden zum erklärten Erfolg bringt, aber auch der Weg, der dem Kunden Erkenntnisse und Erfahrungen bringt. Es steht dabei immer der Kunde, seine Ziele, seine Kompetenzen und seine Persönlichkeit im Mittelpunkt und ist die Grundlage meiner individuellen Beratung.
Es macht uns Freude, Ihre Stärken zu entdecken. Ein spannender Weg, den wir gemeinsam gehen können. Als Coach begleiten wir Sie, analysieren mit Ihnen Ihre berufliche Situation und unterstützen Sie dabei, Ihre Ziele zu definieren und zu erreichen.
Durchführung der Maßnahme: